Schulbesuch bei ungünstigem Wetter
Allgemeine Information!
Ob Hitze, Sturm oder Eis - Die Regelung zum Schulbesuch ist bei gefährlichen Wetterlagen im Grundsatz wie folgt:
Es besteht immer Schulpflicht, wenn nicht anders informiert und der Unterricht ausgesetzt wird. Die Information erfolgt in diesem Fall hier und über die Elterngruppen.
Gubt es ungünstige Wetterlagen, die den Schulweg betreffen, entscheiden die Eltern, ob der Schulweg (hin UND zurück) für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken oder es früher abzuholen. In beiden Fällen ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.
Bitte rufen Sie an und sprechen ggf. morgens frühzeitig auf den Anrufbeantworter, mittags melden Sie Ihr Kind bei der zuständigen Lehrkraft oder in der OGS ab.
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